Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.
Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.
Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.
Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.
Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.
Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.
Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.
Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.