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2. Mai 2015

Leitfaden zur Gründung von Seniorenbeiräten

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein unterstützt mit einem neuen Leitfaden die Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten. Diese Arbeitshilfe gibt wichtige Hilfestellung anhand einer praxisnahen Beschreibung der Gründungsphase in 7 Schritten.

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In Schleswig-Holstein gibt es längst nicht in jeder Gemeinde und in jedem Kreis einen Seniorenbeirat, obwohl die Gemeindeordnung die Möglichkeit dazu eröffnet. Daher setzen wir uns dafür ein, dass flächendeckend die Akzeptanz von Seniorenvertretungen steigt.

Seniorenbeiräte vertreten nicht nur die Interessen und Belange älterer Bürgerinnen und Bürger in ihrer Kommune, sie setzen sich auch für eine hohe Lebensqualität älterer Menschen ein, die letztlich allen zugutekommt. Seniorenpolitik bedeutet, sich für ein selbstbestimmtes, aktives und engagiertes Älterwerden in sozialer Sicherheit und in praktizierter Solidarität mit allen Generationen einzusetzen. Das geht aus der „Hamburger Erklärung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hervor.

Die Teilhabe älterer Menschen kommt dem Einzelnen, aber auch der gesamten Gesellschaft zugute. Damit leisten Seniorenbeiräte einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt und ohne Benachteiligung zusammen leben und teilhaben können.

Auf dem Flyer des Seniorenbeirates werden alle 7 Schritte stichwortartig erklärt.

Der ausführliche Leitfaden zur Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten inklusive eines Grußwortes der Sozialministerin Kristin Alheit steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Leitfaden zur Gründung von kommunalen Seniorenbeiräten.

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