Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um niedrige Renten von Geringverdiener/innen mit dem Vorschlag einer „Respekt-Rente“ eingebracht. Im Kern wird darunter eine Grundrente durch die Aufstockung geringerer Renten verstanden.
Eine Grundrente von 900€ im Monat – das ist Kern des Vorschlags von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Geringverdiener/innen. Von dieser Grundrente, die unter dem Namen „Respekt-Rente“ diskutiert wird, sollen vor allem Menschen profitieren, die ihr Leben lang für den Mindestlohn gearbeitet haben. Auf der SPD-Homepage wird das Konzept genauer erklärt: „Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 447 Euro erhalten.
Die Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn käme also auf 961 statt 514 Euro Rente. Bei einer alleinerziehenden Krankenschwester in Teilzeit mit zwei Kindern ergäbe sich zum Beispiel ein Renten-Sprung von 860 auf 1000 Euro.“ Voraussetzung für den Bezug der Grundrente seien 35 Beitragsjahre, zu denen auch Pflege- und Erziehungszeiten zählen sollen. Dabei sei es egal, ob es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigungen handele.
Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben, einer der Punkte, die der Koalitionspartner CDU scharf kritisiert. „Die Vorschläge von Minister Heil gehen weit über den Koalitionsvertrag hinaus“, wird Hermann Gröhe (CDU) auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt genau diesen Aspekt allerdings besonders. „Es ist wichtig, dass keine Bedürftigkeitsprüfung vorausgesetzt wird, weil die Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und sich einen kleinen Wohlstand erwirtschaftet haben, darum nicht bangen sollen“, äußerte sich DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann in den ARD-Tagesthemen vom 03.02.2019.
Die geschätzten Kosten in „mittlerer einstelliger Milliardenhöhe pro Jahr“ sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Das sei gerecht, da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Projekt handele, für das nicht nur Beitragszahler/innen aufkommen sollten. Das wird vor allem von der FDP kritisiert. Das Vorhaben sei nicht nur ungerecht, sondern auch zu teuer.
Neben den Gewerkschaften wird eine „Respekt-Rente“ jedoch auch von Wohlfahrtsverbänden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei diese noch unzureichend. So heißt es in einer Pressemitteilung der Volkssolidarität: „Eine Freibetragsregelung für Einkommen aus der gesetzlichen Rente für grundsicherungsbeziehende Senior/-innen entspricht einer langjährigen Forderung unseres Verbandes. Trotzdem hält die Volkssolidarität das vorgeschlagene Konzept für unzureichend“. Zielführender sei es nach Meinung der Volkssolidarität, Altersarmut präventiv zu bekämpfen.
In Kraft trete solle die „Respekt-Rente“ spätestens zum 01.01.2021, jedenfalls plant das die SPD mit dem von ihr geführten Arbeitsministerium. Ob und wie das Projekt bei vielen kritischen Stimmen in der Großen Koalition umgesetzt werden kann, werden die Diskussionen der nächsten Monate zeigen.