Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das kommende Jahr verständigt und geeinigt. Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2018 sind abgeschlossen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich in beiden Versorgungsbereichen auf steigende Ausgabenvolumina verständigt.
Das Ausgabenvolumen bei Arzneimitteln erhöht sich um 3,2 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro. Verantwortlich für diese Steigerung seien vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Anders als früher werden viele dieser Therapien nun nicht mehr stationär, sondern zunehmend im ambulanten Sektor angeboten. Auch die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis führt zu höheren Ausgaben. Bei dieser Gesamtsumme handelt es sich aber nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Der Grund: Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und können zu anderen Beträgen führen.
Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro entspricht. Hierbei ist die zum 01.01.2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt. Zudem gehen die Vereinbarungspartner davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist bislang unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden wie bei Arzneimitteln auch insbesondere die Faktoren Zahl und Alter regional festgelegt. Allein bei den Heilmitteln wird außerdem die Preisentwicklung in den regionalen Verhandlungen bewertet.
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