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16. September 2020

Aufstockung der Gesundheitsämter

Das Bundeskabinett hat am 05.09.2020 beschlossen, bundesweit mindestens 5.000 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu schaffen. Die Gesundheitsämter seien in der Krise vielfach unterbesetzt gewesen.

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„Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab“, wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  auf der Internetseite des Bundesministeriums zitiert. „Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist“, so Spahn weiter.

Daher hat das Bundeskabinett nun ein Milliardenpaket beschlossen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder zu stärken. Geplant sind vor allem Digitalisierungsmaßnahmen, eine bessere Vernetzung der Gesundheitsämter und 5.000 neue Vollzeitstellen bis 2022. Eingestellt werden sollen neue Ärzt*innen sowie neues Fach- und Verwaltungspersonal. Bis Ende 2021 sollen bereits 3.500 neue Stellen geschaffen worden sein. Die Stellen sollen unbefristet geschaffen werden, allerdings ist der Förderzeitraum der Gelder, die vom Bund kommen, auf sechs Jahre begrenzt. Für diesen Zeitraum stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Gesundheitsämter spielen insbesondere in Pandemie-Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise eine wichtige Rolle, sie ordnen beispielsweise Tests an und haben die Aufgabe, Kontakte (Infektionsketten) zurückzuverfolgen. Fraglich bleibt jedoch, wie es überhaupt zur Situation einer vielfachen Unterbesetzung der Gesundheitsämter kommen konnte. „An den Gesundheitsämtern wurde vor Beginn der Corona-Krise gerne und viel gespart, auch ein Grund, warum es nun viel Aufholbedarf gibt“, schreibt beispielsweise die Berliner Zeitung zu der nun beschlossenen Aufstockung.

Der Marburger Bund begrüßt zwar die Aufstockung, kritisiert aber, dass Ärzt*innen in Gesundheitsämtern deutlich weniger verdienten als ihre Kolleg*innen in Krankenhäusern. Die Ärztegewerkschaft fordert daher einen Tarifvertrag, um die Stellen durch bessere Bedingungen attraktiver zu machen. „Temporäre Zulagen sind keine Alternative und können Gehaltsunterschiede von mehr als 1500 Euro im Monat zu den Arzttarifen in Krankenhäusern, im Medizinischen Dienst und im ambulanten Sektor auch nicht wettmachen“, wird der Verband in einem Tagesschau-Beitrag zitiert.

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