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28. Dezember 2022

BAGSO: „Altersdiskriminierung wirksam entgegentreten“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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