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27. Dezember 2017

BaS impulse – Ausgabe 1/2017

Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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