Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Bund und Ländern haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) aufgefordert, ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachzukommen und den barrierefreien Zugang zu Ärzt*innen zu verbessern.
Seit dem 01.01.2020 muss die Kassenärztliche Vereinigung im Internet über die Barrierefreiheit beim Zugang zu ärztlicher Versorgung informieren. Das geht aus § 75 Abs. 1a SGB V hervor, der im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um den Satz ergänzt wurde, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)“ informieren müssten. Diesem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag käme die KV nicht nach, kritisieren die Behindertenbeauftragten der Bundesländer und des Bundes in einer gemeinsamen Erklärung.
Durch die fehlenden Informationen über barrierefreie Zugänge sei „das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Darin fordern die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht nur, die Informationen über Barrierefreiheit ins Internet zu stellen, sondern auch einen Kriterienkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln, der alle Arten von Behinderungen berücksichtige.
Ärzt*innen dürften damit nicht alleine gelassen werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe – so die Beauftragten weiter – die Umsetzung zusammen mit den Landesgesundheitsminister*innen zu begleiten und zu unterstützen. Auch müsse sich der Gesetzgeber dafür einsetzen, barrierefreie Angebote der ärztlichen Versorgung besser zu honorieren und ggf. Kürzungen bei Nicht-Umsetzung in Betracht zu ziehen. Das Ziel müsse sein, alle Praxen barrierefrei zu gestalten.