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21. Februar 2024

Bericht zu Selbsttötungen in Schleswig-Holstein

Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlichte die Landesregierung am 9. Januar 2024 einen Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein. Darin wird die zahlenmäßige Entwicklung von Suiziden, Suizidversuchen und Suizidalität in Schleswig-Holstein aufgezeigt und bewertet. Zudem werden Hilfestrukturen und Präventionsmaßnahmen aufgelistet, die im Bundesland vorhanden sind.

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In dem Bericht wird deutlich gemacht, dass Suizide alle Alters- und Gesellschaftsschichten betrifft und Suizidprävention von zentraler Bedeutung in der Gesellschaft ist.

Die altersstandardisierte Sterberate durch Selbsttötungen betrug im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. Während in dem Zeitraum von 2011 bis 2022 die Zahl der Suizidversuche um 42 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl der vollendeten Suizide um 6,2 Prozent leicht zugenommen. Die Angaben beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Da es oft schwierig ist festzustellen, was tatsächlich als Suizid(-versuch) oder als Unfall gekennzeichnet wurde, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ältere Menschen sind laut internationalen Studien verstärkt von Suiziden betroffen. In Schleswig-Holstein sind Menschen aus der Altersgruppe 50 bis 59 am stärksten betroffen, danach folgen die Altersgruppen 70-79 und 60-69 Jahre. Etwa jeder zweite Suizid wird in Schleswig-Holstein von Menschen über 60 Jahren verübt (nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen den Jahren 2011 und 2022). Etwa 67 Prozent der Suizide wurde von Männern begangen. Unter jungen Menschen sind Mädchen und junge Frauen jedoch deutlich überproportional von Suizidalität betroffen.

Risikofaktoren für Suizidalität seien dabei vorrangig psychische Erkrankungen. Weitere Risikofaktoren sind:

  • frühere Suizide/Suizidversuche in der Familiengeschichte
  • übermäßiger Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen oder Suchtstoffen
  • außergewöhnlich belastende Erlebnisse
  • finanzielle Probleme und Arbeitsplatzverlust
  • chronische Schmerzen
  • Impulsivität oder aggressive Persönlichkeit
  • biologische Faktoren
  • Konflikte in und Verlust von Beziehungen sowie soziale Isolation
  • Zugang zu tödlichen Mitteln bzw. Methoden
  • fehlende Bitte um Hilfe

Diese Faktoren können sich auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Zu den Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen in Schleswig-Holstein zählt die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Diese kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr vermittelt werden. Hierbei sind jedoch Wartezeiten zu beachten.

Zudem gibt es 24 Einrichtungen der stationären psychiatrischen bzw. psychosomatischen Versorgung mit insgesamt 2.769 Betten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus gibt es sozialpsychiatrische Dienste, offene psychische Hilfen, Selbsthilfegruppen und andere spezifische Angebote für Betroffene in Lebenskrisen. Auch für Angehörige gibt es Hilfestrukturen.

Zu den Präventionsangeboten werden im Bericht niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote genannt, die vor allem über die offenen psychischen Hilfen gefördert werden. Diese seien bewusst kommunal aufgestellt, um lokale Bedarfe besser abdecken zu können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird die Beschränkung des Zugangs zu typischen Selbsttötungsmethoden aufgelistet. Auch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die die Landesregierung im Jahr 2021 im Rahmen ihres Arbeitsprogramms mit Maßnahmen angegangen sei, wird genannt.

Hier geht es zum vollständigen Bericht der Landesregierung.

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