Am 12.12.2018 wurde vom Berliner Senat das Mobilitätsgesetz und damit das Radgesetz eingebracht. Zuvor äußerte sich die Landesseniorenvertretung (kurz: LSV) Berlin in einer Pressemitteilung kritisch zu dem Thema: Das Gesetz müsse Barrieren ab – nicht aufbauen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Problematik.
Schon jetzt gäbe es nämlich sichtbare Folgen im Stadtbild Berlins – und diese seien nicht nur positiv. Zwar waren die Intentionen hinter dem Volksentscheid Fahrrad durchaus sinnvoll, nämlich für die verminderte Nutzung von PKWs und damit dem Umweltschutz zu Gute kommend – die LSV kritisierte jedoch die separate Planung des Gesetzes ohne Einbezug aller Verkehrsteilnehmer/innen im Privat- und Geschäftsverkehr. So stelle die wachsende Implementierung von Leihfahrrädern vermehrt Hürden im Alltag dar. Die Fußgänger/innen seien gezwungen Kolonnen von Fahrrädern zu umgehen, welche die Sicherheit ihrer Verkehrswege einschränke – nicht nur im Hinblick auf Senior/innen mit Gehhilfen, sondern auch für Eltern mit Kinderwägen und Kinder – es betreffe somit alle Generationen.
Deswegen fordert die LSV Investitionen für den Ausbau von sicheren Rad- und Fußwegen: Fahrradfahren als gesundheitsförderndes Bewegungsangebot werde nur dann für alle Generationen attraktiv, wann das Straßennetz das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ermögliche, so Frau Dr. Hambach, Vorsitzende der LSV Berlin.
Erfahren Sie in der Pressemitteilung mehr über die Kritikpunkte der LSV und bei der Senatsverwaltung Berlin für Verkehr genaueres über das Mobilitätsgesetz selbst.