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28. Oktober 2018

Bundestag beschließt Umsetzung der „Marrakesch-Richtlinie“

Am 18.10.2018 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die sogenannte Marrakesch-Richtlinie umzusetzen. Diese EU-Richtlinie hat zum Ziel, mehr Bücher für seh- und lesebeeinträchtigte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Beeinträchtigtenverbände kritisieren, dass das Gesetz nicht weit genug ginge.

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„Mit der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist uns ein großer Wurf für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung gelungen.“, kommentiert die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der Richtlinie. Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die nun in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie wurde 2013 beschlossen und 2014 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der Literatur für sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen zugänglich machen will. „Leider wird der Gesetzentwurf dieser Aufgabe aber in keiner Weise gerecht“, kritisiert der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion Sören Pellmann.

Kritik gab es zuvor bereits von Verbänden wie dem Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der in einer Stellungnahme kritisierte, dass das Gesetz nicht weit genug gehe. Vor allem fehle eine Regelung über teilweise hohe Vergütungsgebühren von Drittanbietern, die Literatur barrierefrei aufbereiten.

Derzeit sind nur etwa 5% der Bücher für sehbeeinträchtigte Menschen barrierefrei zugänglich.

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