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4. Oktober 2022

Rentenversicherung beantwortet Fragen zu Energiepreispauschale

Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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