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22. November 2021

SoVD Schleswig-Holstein: Sozialrecht verständlich erklärt

Kaum ein Rechtsgebiet ist in Deutschland so alltagsrelevant und dabei so komplex wie das Sozialrecht. Neben Rechtsberatungen und Informationen auf der Internetseite des Sozialverbands (SoVD) bietet der schleswig-holsteinische Landesverband auch regelmäßige Erklärvideos zu Renten, Krankengeld oder zur Pflegeversicherung auf YouTube.

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„Muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?“, „Rente mit Behinderung“ oder „Rente mit 63 – aber vorher arbeitslos“ – all das sind Titel von kurzen Videos, die der SoVD Schleswig-Holstein auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung stellt. Dabei werden die praxisrelevanten Inhalte verständlich dargestellt und erklärt. Neue Videos erscheinen jeweils montags und freitags gegen 18:15 Uhr.

In den Videobeschreibungen findet sich jeweils ein Link zu einem passenden Beitrag auf der Internetseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein. Auch dort gibt es regelmäßige Tipps und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen.

In einem Video von Anfang November geht es beispielsweise um die Frage, ob das Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rente zählt, wenn es nach Auslauf des Krankengeldes bezogen wurde. Zu dem Thema habe es immer wieder Fragen gegeben, sodass das dazu ein eigenständiges Video erstellt wurde. Erklärt wird in Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit für die Rentenversicherung angerechnet wird, allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Ob vorher Krankengeld bezogen wurde oder nicht, spiele dabei keine Rolle.

Der SoVD bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen in sozialrechtlichen Fragen an, hierfür ist allerdings eine Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung.

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