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2. Oktober 2019

Steuern für Weiterbildung?

Bislang waren Weiterbildungsangebote in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. In einem neuen Gesetz sieht die Bundesregierung allerdings vor, diese Steuerbefreiungsregelungen enger zu fassen. Bildungsverbände warnen vor Konsequenzen, insbesondere Senior/innen könnten betroffen sein.

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Eine Reihe von Bildungsverbänden, darunter der Deutsche Volkshochschul-Verband, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass es keine neuen Steuern für Weiterbildungen geben dürfe. Dabei wehren sie sich gegen die vom Bundeskabinett Ende Juli auf den Weg gebrachte Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Das Kabinett hatte einem Gesetzentwurf zugestimmt. Geplant sei darin eine „engere Auslegung der bisherigen Steuerbefreiungsregelungen“, die sich auf die berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildungen verkürze.

Die Bundesregierung berufe sich dabei auf EU-rechtliche Vorgaben, die eine Anpassung der deutschen Regelungen vorsehe.

Die Bildungsverbände weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf „auf breiter Linie“ zu zusätzlichen Steuerbelastungen für die Teilnehmenden kommen könnte. „Neue steuerliche Belastungen für die Weiterbildung widersprechen allen bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, Chancengleichheit in Deutschland durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebensbegleitenden Lernens zu verbessern“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände. „Gerade bildungsbenachteiligten und einkommensschwachen Gruppen, die sich vielfach ohnehin abgehängt und ausgeschlossen fühlen, wird dadurch der Zugang zur Weiterbildung (…) erschwert.“

Die Verbände fürchten sogar, dass ganze Bevölkerungsgruppen dabei steuerlich diskriminiert werden könnten. Darunter könnten vor allem Senior/innen oder Menschen mit Beeinträchtigung fallen, bei denen es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit der Weiterbildung geht.

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