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26. Januar 2018

Verbände zu Sondierungsergebnissen

Verschiedene Akteure aus der Politik haben sich bereits umfangreich zu den Ergebnissen der Sondierung zwischen CDU, SPD und CSU geäußert. In diesem Beitrag werden einige exemplarische Äußerungen von Verbänden bezüglich möglichen Auswirkungen auf seniorenpolitisch relevante Themen zusammengefasst.

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Laut dem Sozialverband Schleswig-Holstein reichen die Ergebnisse nicht aus, um gegen Altersarmut wirksam zu sein. In einem Gastbeitrag bewertet Ursula Engelen-Kefer die Sondierungsergebnisse und kommt u.a. zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um einen den Lebensstandard zu sichern. Dazu wären mindestens 54 Prozent Rentenniveau notwendig. Auch wird der deregulierte Arbeitsmarkt kritisiert.

Der Verband der Pflegedirektor/innen der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) begrüßt prinzipiell die Thematisierung des Personalnotstands in der Pflege, sieht aber durch die verhandelten Maßnahmen keine Verbesserung der Situation der professionell Pflegenden. Der geplante Stellenaufbau würde den notwendigen Bedarf nicht decken.

Der Paritätische kritisiert deutlich das „konservative Weiter so“ als „sozialpolitisch unambitioniert“. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Laut der Stellungnahme der AWO enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege werde als besondere Herausforderungen genannt. Aus Sicht der AWO müsste das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Bezüglich der Pflege begrüßt die AWO, dass Arbeitsbedingungen und Bezahlung des Pflegepersonals verbessern werden soll. Es müsste aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen.

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