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17. November 2021

Vergleichende Untersuchung zur kommunalen Altenarbeit

Eine kürzlich veröffentlichte Studie zum Einsatz kommunaler Mittel für Beratungsangebote, Begegnungsstätten und weitere Angebote für ältere Menschen zeigt, dass sich die Teilhabemöglichkeiten der Altersgruppe 60+ in Deutschland je nach Wohnort stark unterscheiden.

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Bei den kommunalen Mitteln, die im Durchschnitt jährlich pro Person der Altersgruppe 60+ eingesetzt werden, gibt es regional deutliche Unterschiede. Zu dem Ergebnis kommt eine von „fastra“ (Fachberatung für Sozialplanung und Bürgerengagement) durchgeführte Untersuchung, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben und nun in Form eines Ergebnisberichts veröffentlicht wurde.

Im Rahmen der Untersuchung wurden 33 Kommunen und drei Landkreise in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen befragt. „Das Ziel dieser Befragung bestand darin, vergleichbare Werte hinsichtlich des Einsatzes kommunaler Mittel für die Altenarbeit zu ermitteln“, heißt es in dem 44-seitigen Bericht. Dabei wurden Mittel von Verbänden oder Stiftungen nicht berücksichtigt, Gegenstand der Studie waren ausschließlich kommunale Mittel. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2019, damit eine Vermischung mit möglichen pandemiebedingten Mitteln die Ergebnisse nicht verfälscht.

Den Berechnungen zufolge beträgt der Mittelwert der kommunalen Mittel pro Person und Jahr 13,86 Euro (bezogen auf die Altersgruppe 60+). Einberechnet wurden dabei Leistungen, die älteren Menschen zugutekommen oder von ihnen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen beispielsweise Koordinierungsstellen, Beratungsangebote, Senior*innenbüros, Beiräte und offene Treffs. Allerdings täuscht der Mittelwert, denn die Unterschiede sind groß: Fast drei Viertel der einbezogenen Kommunen liegen unterhalb dieses Wertes. Außerdem konnte festgestellt werden, „dass bei ca. 20 % der Kommunen der Mitteleinsatz gegen Null tendiert“.

Die Kommunen, bei denen die Mittel für die Altenarbeit über dem Mittelwert liegen, handelt es sich mehrheitlich um „Großstädte und Hochschulstandorte sowie um mittlere Städte, die sich in der Nähe von wirtschaftlich prosperierenden Großstädten befinden“. Interessant für die Senior*innenpolitik: Ein höherer Mitteleinsatz geht meist mit einer starken Gemeinwohlorientierung der Kommunen und einer Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen einher. Auch Landesgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Mitwirkung von Senior*innen zeigen positive Effekte. „Hierdurch sind an vielen Orten Seniorenbeiräte und -beauftragte berufen oder gewählt worden, die zum Teil auch als (ehrenamtliche) Anlaufstellen und Beraterinnen und Berater vor Ort wirken.“ Zusätzlich zeigt die Untersuchung, „dass ein höherer Mitteleinsatz in den überwiegenden Fällen mit einer zum Teil seit Jahren gewachsenen Struktur in Zusammenhang steht, auf deren Grundlage eine systematische Altenplanung sowie die Evaluierung der damit verknüpften Maßnahmen möglich ist.“

Die Untersuchung kommt allerdings auch zu dem zentralen Ergebnis, dass das Spektrum der Altenarbeit in kleineren Städten und Gemeinden begrenzt ist. „Seniorenpolitische Konzepte, eine Altenplanung im Sinne einer integrierten Sozialplanung sowie entsprechende Arbeitskreise oder Netzwerke sind eher auf Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte zu finden“, heißt es in der Publikation.

In dem Bericht werden abschließend vier Aspekte als Empfehlungen aus den gewonnenen Erkenntnissen beschrieben, die sich an die kommunal finanzierte Altenarbeit richten:

  1. Einrichtung von Altenberichterstattung und -planung sowie koordinierende Stellen auf den Ebenen der kreisfreien Städte und der Kreise, wie im Siebten Altersbericht gefordert werde. „Nur so kann eine systematische und sich dynamisch weiterentwickelnde (integrierte) Sozialplanung entstehen.“
  2. Zurverfügungstellung einer ortsnahen Grundausstattung wie passende Räumlichkeiten sowie ein angemessenes Budget für Angebote
  3. Sozialräumliche Ausrichtung der Angebote im Bereich der Altenarbeit; Voraussetzung ist, dass Bedarfe bekannt sind. „Nur so kann eine entsprechende individuelle Planung vorgenommen werden, die z.B. präventive Hausbesuche, den Aufbau sozialer Netzwerke sowie die Organisation von Treffen und/ oder deren Förderung umfassen kann.“
  4. Anstrengungen intensivieren, um bislang wenig berücksichtigte Aufgabenbereiche zu erschließen. „Dazu zählt die Entwicklung neuer Angebote, die auf unterschiedliche ältere Zielgruppen zugeschnitten sind. Diese können z.B. der Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements dienen oder es kann sich dabei um Bildungsangebote handeln, die dem Aufbau von Kompetenzen im Umgang mit Medien/der Digitalisierung dienen.“

Neben dem digitalen Download als PDF-Datei kann die Publikation hier auch bestellt werden.

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