Wie wir im Oktober berichteten, hatte das Bundeskabinett geplant, Weiterbildungsangebote künftig nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien. Das hat der Bundestag nun abgelehnt.
Ende Juli 2019 hatte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, welches eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vorsah. Danach sollte sich die Umsatzsteuerbefreiung vor allem nach der beruflichen Verwertbarkeit richten. Kritiker/innen sahen darin insbesondere für Senior/innen und Menschen mit Beeinträchtigungen einen großen Nachteil. Für diese wären Bildungsangebote dann gegebenenfalls teurer geworden, da es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit gehe.
Der Bundestag hat den Entwurf in einer Abstimmung am 07.11.2019 allerdings abgelehnt, wodurch (Weiter-)Bildungsangebote nun vorerst umsatzsteuerfrei bleiben werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt das in einer aktuellen Meldung auf ihrer Internetseite. Die BAGSO gehörte mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband zu den Verbänden, die sich bereits im Vorfeld der Bundestagsabstimmung mit Stellungnahmen in die Diskussion einmischten und auf die Gefahren einer Neuregelung hingewiesen hatten.