In wenigen Wochen feiert die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ihren 50. Geburtstag. Ein Grund mehr, um über die Organisation und ihre Tätigkeiten zu informieren.
Der Grundgedanke der BIVA liegt im Wohlergehen aller pflegebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung deren individueller Bedürfnisse und schließt auch Angehörige mit ein. Grund, Intensität und Dauer der Pflege können variieren, ebenso wie die Art der Einrichtung (inkl. Heimpflege). Es handelt sich um einen übergreifenden Interessenverband mit rund 7.000 Mitgliedern. Obwohl politisch unabhängig, setzt sich die BIVA für eine kulantere Rechtslage gegenüber pflegebedürftigen Menschen ein und hat hierbei bereits Erfolge zu verzeichnen.
Genauso bietet die BIVA auch juristische Beratung an und klärt u. a. Ansprüche auf Pflege, die Rechtmäßigkeit von Verträgen und beantwortet Fragen bezüglich der Finanzierung. Darüber hinaus kann die Bewohnervertretung einer stationären Pflegeeinrichtung auf Wunsch vor Ort Schulungen seitens der BIVA-Akademie in Anspruch nehmen.
Neben der Lobbyarbeit und der Beratung bezieht sich die dritte Säule der Organisation auf Aufklärung. Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte können sich durch umfassendes von der BIVA zur Verfügung gestelltes Material, wie beispielsweise hier, über Wissenswertes um Themenfelder wie z. B. Pflege und Wohneinrichtungen informieren. Von häuslicher Pflege über stationäre Pflege bis zu alternativen Wohnformen wie z. B. der Mehrgenerationen-WG werden hierbei sämtliche Möglichkeiten um die Gestaltung der Pflege abgedeckt und beleuchtet.
Die BIVA finanziert sich über Spenden, es besteht die Möglichkeit, im Verein als Mitglied einzutreten. Die BIVA ist auch auf Facebook vertreten.