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18. April 2020

Blindenschrift zum Kulturerbe erklärt

Die Brailleschrift – besser bekannt als Blindenschrift – ist auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) in Deutschland zum UNESCO-Kulturerbe erklärt worden.

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„Die Brailleschrift und ihre Anwendung bilden das Fundament für die Bildungschancen blinder Menschen und ihre berufliche und soziale Teilhabe“, heißt es auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission, die die Verwendung und Weitergabe der Schrift ins bundesweite Verzeichnis immaterieller Kulturerben aufgenommen hatte.

„Diese lebendige Kulturform passt sich stetig an neue Entwicklungen und Technologien an. Die Weitergabe der Schrift erfolgt in Schulen, Rehabilitationseinrichten, Verbänden und Vereinen“, so die Kommission weiter. Insbesondere der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, auf dessen Initiative die Erklärung zum immateriellen Kulturerbe zurückzuführen ist, begrüßt die Entscheidung.

„Das ist hochwillkommener Rückenwind für die zahlreichen Initiativen unseres Verbandes zur Förderung der Brailleschrift“, erklärt DBSV-Präsident Klaus Hahn in einer Pressemitteilung. Die offizielle Auszeichnungsveranstaltung ist nach derzeitigem Stand für Mitte Mai 2020 vorgesehen.

Die Brailleschrift wurde 1825 von dem damals 16-jährigen Blinden Franzosen Louis Braille entwickelt und ist mittlerweile weltweit die Schrift sehbeeinträchtigter Menschen. Buchstaben bestehen dabei aus einer Kombination von tastbaren Punkten, weswegen die Blindenschrift auch als „Punkteschrift“ bekannt ist.

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