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15. März 2019

Bürgerbeauftragte zum Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug – es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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