Mehrgenerationenhäuser spielen nach Ansicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb plant es ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Dafür stehen jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens ist für April 2016 geplant.
Laut dem Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, leisten die Häuser erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und sind im sozialen Füreinander der BewohnerInnen unverzichtbar geworden. Die Förderung wird auf generationenübergreifendes Miteinander und Engagement fokussiert.
Das neue Programm soll zunächst von 2017 bis 2020 laufen. Hauptziel ist, die Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Integration von Geflüchteten zu stärken. Das BMFSFJ fördert seit 2006 Mehrgenerationenhäuser in rund 450 Kommunen. Das aktuelle Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete im Januar 2012 und endet am 31.12.2016. Um Erfahrungswissen zu sichern, sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen im neuen Bundesprogramm möglichst erhalten bleiben.
Bisher geförderte Mehrgenerationenhäuser, die am Folgeprogramm nicht mehr teilnehmen werden, sollen durch neue Häuser ersetzt werden. Eine Bewerbung neuer Häuser ist also möglich und erwünscht. Antragsteller können kommunale und freie Träger sein.
Die konzeptionelle Neugestaltung beruht auf Anregungen aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung.
Statt, wie bisher vier, wird es ab 2017 nur noch zwei Schwerpunkte geben: Die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Außerdem werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung von freiwilligem Engagement und Sozialraumorientierung.
Neben der Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land künftig auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss soll konzeptionelle Überlegungen dazu beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden kann.
Der Bund will weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des im Januar 2017 startenden neuen Bundesprogramms erprobt.