Die Errichtung der Bundesfachstelle im Jahr 2016 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts erreicht. Die Fachstelle dient der Beratung sowie Unterstützung von Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit – auf baulicher, informativer und kommunikativer Ebene.
Die Bundesfachstelle ist der zentrale Ansprechpartner vor allem für die Behörden und nach Kapazität auch für die Wirtschaft und zivile Bevölkerung bei Fragen zur Barrierefreiheit. Zu ihren Aufgaben zählen u.a.: die Erstberatung, die Bündelung und Veröffentlichung von Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft, die Unterstützung bei Verhandlungen im Privatrecht, der Aufbau von und die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk, die Begleitung von Forschungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Daneben wird die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrer Arbeit von einem Expert/innenkreis begleitet.
Konkrete Informationen über die Bundesfachstelle, ihre Angebote und Praxishilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.