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12. Mai 2016

Bundesfamilienministerin würdigt die Arbeit von Pflegekräften

Anlässlich des heutigen „Internationalen Tag der Pflege“ würdigte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die tägliche Leistung der Pflegefach- und Pflegehilfskräfte. Sie geht auch auf die Änderung durch Pflegestärkungsgesetze ein, zu denen Sie mehr in unserer Reihe zum Pflegenotstand lesen können.

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Die Ministerin beschreibt die professionelle Pflege als eine der wichtigsten Dienstleistungen in der Gesellschaft: „Es ist deshalb auch dringend erforderlich, dass die Pflegekräfte bundesweit angemessen entlohnt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.“

Bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Trotzdem herrscht Fachkräftemangel in der Pflege. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssten laut der Ministerin vielfältige Anstrengungen unternommen werden, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Durch die geplante Reform der Pflegeberufe soll die Ausbildung attraktiver werden, die Fachkräfte sollen „für ihre vielseitigen Aufgaben in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen bestens qualifiziert“ werden. Frau Schwesig sieht „… darin auch eine große Chance, den Beruf – in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind – durch eine angemessene Vergütung weiter aufzuwerten und so mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Gute Bezahlung beginnt schon in der Ausbildung: Deshalb wird die Ausbildung für die Azubis im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld zu zahlen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten“.

Neben den mit dem Pflegeberufsgesetz angestrebten Verbesserungen sei es aber auch wichtig, dass Angehörigen, die die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert wird. Derzeit werden in Deutschland 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Die Familienpflegezeit soll dies ermöglichen und die notwendige zeitliche Flexibilität bringen.

Dazu gelten laut dem Ministerium seit dem 1.1.2015 folgenden Regelungen:

  • 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
  • Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verbunden wird – eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
  • Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen
  • Beschäftigte haben wie bisher einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wurde durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt.
  • Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen
  • Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit: Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Auch sie haben Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, um die Einkommenseinbußen abzufedern.

Umfassende Informationen und Hilfen gerade für pflegende Angehörige bietet das Pflegetelefon des Bundesministeriums. Es ist unter der Nummer 030-0179131 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr zu erreichen – auf Wunsch vertraulich und anonym.

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