Am 28.5.2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Dieses 1.Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dabei stehen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die qualitative Verbesserung der Pflegeleistung und die Erleichterung der Arbeit für Fachkräfte laut dem Bundesministerium für Gesundheit im Fokus. Nach Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens soll das 2. Pflegestärkungsgesetz konkretisiert werden.
Mit der ersten Stufe sollen die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent erhöht, Pflegehilfsmittel des alltäglichen Bedarfes sowie gesundheitlich bedingte Umbauten in Zukunft stärker bezuschusst werden. Es ist angestrebt, Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege auszubauen, um die Kombination der Leistungen zu vereinfachen. Niedrigschwellige Angebote sollen gestärkt, der Personalanteil in stationären Einrichtungen aufgestockt werden.
Pflegende Beschäftigte von Angehörigen sollen künftig in akuten Fällen für bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen erhalten. Zudem ist vorgesehen, die Pflegeausbildung zu reformieren und eine gemeinsame Ausbildung für die Alten,- Kinderkranken,- und Krankenpflege zu schaffen.
Um die geplanten Veränderungen der Leistungen zu finanzieren, soll ab 2015 der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. 0,1 Prozent der zusätzlichen Einnahmen sollen in einem Pflegevorsorgefond gesammelt werden, damit ab 2035 der Beitragsanstieg bei geburtenstarken Jahrgängen entschärft wird.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums, Flyer zu beiden Pflegestärkungsgesetzen sowie den Gesetzesentwurf zur ersten Stufe der Pflegereform zum Download
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