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22. Oktober 2020

Bundesrat: Verordnung zum Nährwertlogo

Der Bundesrat hat am 09.10.2020 einer Verordnung zugestimmt, die den rechtlichen Rahmen für die freiwillige Nutzung des Nährwertlogos „Nutri-Score“ für Lebensmittelhersteller setzt. Damit ist der Weg für das Kennzeichnungssystem frei.

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Bei dem sogenannten Nutri-Score handelt es sich um ein fünfstufiges Ampelsystem, welches von A (dunkelgrün und empfehlenswert) bis E (rot und nicht zu empfehlen) die Gesundheit von Nahrungsmitteln anzeigen soll. Das aus Frankreich stammende Kennzeichnungssystem soll dabei auf der Verpackung von Fertigprodukten zu finden sein und Verbraucher*innen damit bei einer Kaufentscheidung unterstützen.  In die Bewertung der Produkte fließen neben eher gesundheitsschädlichen Zucker- und Fettwerten auch gesunde Bestandteile wie Ballaststoffe und Eiweiße mit ein.

In einer Verbraucher*innen-Befragung des Bundesernährungsministeriums hatte sich der Nutri-Score bereits 2019 gegen andere Kennzeichnungssysteme durchgesetzt, wodurch sich das Ministerium für den Nutri-Score aussprach. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 09.10.2020 ist ein Inkrafttreten der Verordnung nun möglich, was für November zu erwarten ist.

Die Bundesregierung hatte in der Vorlage nur eine freiwillige Verwendung des Ampelsystems für Hersteller vorgeschlagen, eine verpflichtende Norm nur für Deutschland widerspreche geltendem EU-Recht. Verbraucherschützer*innen drängen daher immer wieder darauf, dass die Bundesregierung sich in Europa für eine verbindliche Kennzeichnungspflicht stark mache. Im Ärzteblatt wird Klaus Müller, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, mit einer ähnlichen Empfehlung zitiert: „Deutlich besser wäre es, Nutri-Score europaweit einheitlich und verbindlich einzuführen.“

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