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13. November 2025

Bundestag beschließt Pflegegesetz: Hoffnung auf Entlastung, Zweifel an der Umsetzung

Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Union und SPD stimmten dafür, die Grünen und Linken enthielten sich, die AfD lehnte ab.

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Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Eigenverantwortung zu geben und sie von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Dadurch sollen sowohl die Attraktivität des Berufs als auch die Versorgungsqualität steigen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, Pflegekräfte könnten weit mehr leisten, als sie bisher dürften. Jede Minute weniger Bürokratie sei eine Minute mehr für die Pflege am Menschen. Die CDU-Abgeordnete Anne Janssen sprach von einem wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte, die künftig eigenständiger und ohne ärztliche Weisung handeln können. Auch SPD-Politikerin Claudia Moll hob hervor, dass das Gesetz klare Zuständigkeiten und bessere Abläufe bringe.

Künftig sollen Pflegefachpersonen – je nach Ausbildung und Qualifikation – auch Aufgaben übernehmen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, etwa in den Bereichen Diabetes, chronische Wunden und Demenz. Ein sogenannter „Muster-Scope of Practice“ soll genau festlegen, welche Leistungen darunterfallen. Zudem sollen neue Weiterbildungs- und Studienangebote zusätzliche heilkundliche Kompetenzen vermitteln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Gesetz grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. DKG-Vize Henriette Neumeyer betonte, dass die Reform die Pflegeberufe attraktiver mache und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitrage. Dennoch müsse beim Bürokratieabbau weiter nachgebessert werden – insbesondere bei Doppel- und Mehrfachdokumentationen.

Zuvor wurde das geplante Gesetz von zahlreichen Verbänden als unzureichend kritisiert.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einem „Etikettenschwindel“: Obwohl das Gesetz Entbürokratisierung verspreche, enthalte es kaum konkrete Schritte, sondern überwiegend Prüfaufträge. Auch der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) forderten deutlich mehr Engagement beim Bürokratieabbau. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelte zudem, dass für Krankenhäuser keinerlei Entlastungen vorgesehen seien.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sah im Entwurf zwar einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Fachkompetenz und Eigenverantwortung in der Pflege, kritisierte aber, dass die Regelungen zu stark an der ärztlichen Diagnostik orientiert seien und so keine echte Ausweitung pflegerischer Befugnisse bewirkten.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte grundsätzlich die geplante Kompetenzerweiterung, da sie Ärzt*innen entlasten könne. Allerdings forderte sie – ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – klare Vorgaben zu Qualifikationen, Haftung und Finanzierung sowie eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Berufsgruppen, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden.

So stellt sich am Ende die Frage: Welche Wirkung entfaltet das neue Pflegegesetz in der Praxis – und bestätigt sich die Kritik an seinen begrenzten Reformansätzen?

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