Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das damalige Verbot der Suizidhilfe kippte, diskutiert der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Zwei unterschiedliche Anträge wurden diskutiert, am Ende fand keiner von beiden eine Mehrheit.
Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag über die Anträge zweier Abgeordnetengruppen diskutiert, die sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gebildet hatten. Für die Debatte und die anschließende Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Wir berichteten im vergangenen Jahr schon einmal über die Debatte zur Neuregelung und die beiden unterschiedlichen Ansätze der Abgeordnetengruppen. Damals hatte es gerade eine erste Orientierungsdebatte und kurze Zeit später die erste Lesung zu den Gesetzentwürfen gegeben. Nun wurden die Entwürfe in zweiter und dritter Lesung behandelt – beide bekamen mehr Nein- als Ja-Stimmen.
Hintergrund des parlamentarischen Prozesses war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Februar 2020. Dieses kippte das 2015 durch den Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe. Seither ist die Sterbehilfe in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, fehlt es immerhin an einer klaren gesetzgeberischen Regelung.
Im Zuge der Neuregelung hat die Gruppe um Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eine Regelung im Strafgesetzbuch vorgeschlagen – also einem grundsätzlichen Verbot mit klar formulierten Ausnahmen. „Ein Schutzkonzept, das keine Konsequenzen hat, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept“, begründet der Abgeordnete Castellucci die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Lösung.
Dass das Strafrecht keine Antwort sein darf, formulieren Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Petra Sitte (Linke) und andere in ihrem Entwurf. Für diese Gruppe genüge es, sich einer Beratung unterziehen zu müssen und eine dreiwöchige Wartefrist einzuhalten.
Da beide Anträge abgelehnt worden sind, kommt es vorerst zu keiner Neuregelung des assistierten Suizids. Dieser bleibt seit dem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin ungeregelt legal und die jahrelange Arbeit der Parlamentarier*innen damit zunächst ohne gesetzgeberisches Ergebnis. Dass der Bundestag in dieser Legislaturperiode noch einmal über eine Neuregelung entscheiden wird, gilt als unwahrscheinlich.
Eine Zusammenfassung der Debatte sowie alle Dokumente zur Sitzung finden Sie hier.