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9. Juli 2020

Bundestag stimmt Grundrente zu

Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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