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1. Oktober 2020

Bundestag verabschiedet Krankenhauszukunftsgesetz

Am 18.09.2020 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Krankenhauszukunftsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Oppositionsparteien kritisierten, dass eine wirkliche Krankenhausreform fehle.

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Hauptbestandteil des Krankenhauszukunftsgesetzes ist die Investition von drei Milliarden Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte in der Plenardebatte darauf aufmerksam, dass es das erste Mal seit Jahrzehnten sei, das Mittel des Bundeshaushalts in die Krankenhäuser investiert werden würden. Das liegt daran, dass das eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

Die FDP erklärte, dieser „Querfinanzierung des Bundes“ zuzustimmen, sie dürfe aber nicht zur Regel werden. So sei es nämlich „die Verantwortung der Länder, für die Investitionskosten ihrer Krankenhäuser aufzukommen. Diese Investitionen wurden jahrzehntelang versäumt“, argumentiert Dr. Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte.

Dem Gesetz stimmten neben der FDP die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zu, Linke und Grüne enthielten sich, die AfD lehnte das Gesetz ab.

Eine große und weitreichendere Reform hätten sich Grüne und Linke gewünscht. „Wir enthalten uns, weil dieses Konzept nicht damit verbunden ist, die dringend notwendigen wirklichen Reformen im Krankenhausbereich anzugehen“, begründet Maria Klein-Schmeink (Grüne) die Enthaltung ihrer Fraktion. Harald Weinberg (Die Linke) kritisiert, dass weiter am Wettbewerb festgehalten wird, wodurch der Name Krankenhauszukunftsgesetz „Etikettenschwindel“ sei: „Sie halten unumwunden am System der Fallpauschalen und damit am wirtschaftlichen Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb gefährdet die Existenz vieler Krankhäuser, vor allem die von öffentlichen und freigemeinnützigen“, mahnt der Abgeordnete.

Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung am 18.09.2020 mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Mehr Details zum Gesetz finden Sie in einer Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

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