In einer Stellungnahme fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine schnelle und unbürokratische Regelung zum Zugang von Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
Laut der aktuellen Impfverordnung, die die Reihenfolge Impfberechtigter Personen regelt, gehören Menschen mit einer demenziellen Erkrankung zur Gruppe 2 – also der Gruppe für Menschen mit hoher Priorität. Dabei soll auch vorgesehen sein, dass jede Person, die eine Demenz hat, bis zu zwei engen Kontaktpersonen nennen dürfe, die dann auch eine Impfung erhalten sollen.
In einer Stellungnahme vom 1. März 2021 kritisiert die DAlzG nun, dass noch unklar sei, wie das beschriebene Verfahren in die Praxis umgesetzt werden soll. Auch die Formalitäten, die regeln, wie „enge Kontaktpersonen“ sich ausweisen können, seien noch ungeklärt. „Und dies, obwohl in einigen Bundesländern bereits Berechtigte der zweiten Stufe zur Impfung eingeladen werden“, ergänzt der Bundesverband der mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften in Deutschland.
„Hinzu kommt, dass die Anmeldung zur Impfung, die sich in jedem Bundesland unterscheidet, per Internet oder über eine Hotline mit Sprachcomputer, für Erkrankte ohne Unterstützung kaum zu leisten ist.“
Die Geschäftsführerin der DAlzG, Sabine Jansen, erklärt, was aus ihrer Sicht nun notwendig wäre: „Was wir jetzt brauchen, sind unkomplizierte Verfahren und klare Formulierungen, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen“.