Zahlreiche Dachverbände aus verschiedenen Bereichen – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) – haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgeschlagen, um die Rechtssicherheit der Mitgliedsverbände zu stärken.
Anfang November haben insgesamt zwölf Dachverbände ein Statement veröffentlicht, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie das Gemeinnützigkeitsrecht verändert werden könnte. Anlass seien die Änderungsvorschläge am Gemeinnützigkeitsrecht gewesen, die der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes kürzlich angestoßen habe. Diese Vorschläge seien begrüßenswert und erleichterten die Arbeit gemeinnütziger Verbände, gingen aber nicht weit genug.
„Unsere Mitglieder leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges und lebenswertes Land. Sie stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben auch immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung“, betonen die Verfasser*innen des Statements die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Corona-Krise habe den Wert solchen Engagements „erneut besonders deutlich werden lassen.“
Die Verbände fordern beispielsweise die rechtliche Klarstellung, dass sich gemeinnützige Organisationen auch zu anderen Zwecken als zu den eigenen Zwecken engagieren darf. So müsse klar sein, dass sich beispielsweise Sportvereine auch an Anti-Rassismus-Demonstrationen beteiligen dürften. Außerdem fordern die Dachverbände in der gemeinsamen Erklärung die „Aufnahme weiterer für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtiger gemeinnütziger Zwecke wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz oder Frieden.“ Diese und vergleichbare Zwecke seien ohne Zweifel gemeinnützig.
Zu den Unterzeichner*innen des Statements gehören neben der BAGSO auch der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Kulturrat oder die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Das gemeinsame Papier können Sie auf der Seite des DNR herunterladen.