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7. Januar 2024

Deutscher Alterssurvey: Testamentsquoten im Alter

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Dezember Daten zur Verbreitung von Testaments in der zweiten Lebenshälfte veröffentlicht. Rund ein Drittel der Menschen ab 46 Jahren haben ein Testament aufgesetzt, Unverheiratete deutlich seltener.

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In regelmäßigen Abständen berichten wir auf diesem Portal über Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die unter anderem durch das DZA analysiert und aufbereitet werden. Bei dem Alterssurvey handelt es sich um eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Befragt werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen zwischen 46 und 90 Jahren. Unser letzter Beitrag dieser Art vom 21. Dezember behandelt das Thema „Lesen im Alter: Steigern Bücher die Lebensqualität?“.

Ebenfalls im Dezember hat das Zentrum für Altersfragen Daten veröffentlicht, wie verbreitet das Aufsetzen von Testaments im Alter ist. Von den Befragten gibt gut ein Drittel (37,3 %) an, ein Testament angelegt zu haben. Auf den ersten Blick erstaunlich: Bei den Unverheirateten liegt die Quote deutlich darunter. Verheiratete Personen gaben mit über 41 % am häufigsten an, ein Testament verfasst zu haben. Bei Personen ohne Partner*innen oder mit nicht verheirateten Partner*innen haben nur rund 27 % entsprechend vorgesorgt. Verwundern mag das zunächst deshalb, da für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen käme. Diese regeln bereits, welche Besitzanteile an welche Familienmitglieder gehen.

Laut DZA-Veröffentlichung könne ein Grund für die dennoch hohe Testamentquote im sogenannten Berliner Testament liegen, auf das sich verheiratete Paare häufig verständigten. Danach geht das Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst vollständig in den Besitz der bzw. des überlebenden Partner*in über.

Ulrike Ehrlich, Mitautorin der Studie, betont: „Problematisch könnte es für nicht-verheiratete Paare ohne Testament aussehen. Im Falle des Todes wird die/der noch lebende Partner*in – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.“ Daher rät Ehrlich unverheirateten Personen und Paaren, sich stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Dabei solle möglichst frühzeitig, beispielsweise über Finanzbildungsprogramme an Schulen, mit der Auseinandersetzung begonnen werden. Berührungsängste mit Themen Tod und Lebensende müssten weiter abgebaut werden, um Sicherheit über selbstbestimmte Vorsorge zu Lebzeiten zu erlangen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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