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22. Dezember 2020

DGB fordert gesetzliche Mitwirkung von Senior*innen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, demokratische Teilhabe von Senior*innen gesetzlich zu regeln. In einem mehrseitigen Papier werden Argumente für mehr Mitspracherechte aufgezählt.

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„Die Senior*innen sind eine aktive Gruppe, die sich verstärkt ins gesellschaftliche Leben einbringen will“, schreibt der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand in einem im September veröffentlichten Papier. „Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*innen ist notwendig, damit sie die Entscheidungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten können“, so der Bundesvorstand weiter.

In dem Dokument kritisiert der Gewerkschaftsbund unter anderem, dass derzeit mehr für Senior*innen als mit ihnen beschlossen werde. Es gebe bei der politischen Teilhabe also Handlungsbedarf, konkret werden auch mögliche Handlungsfelder vorgeschlagen. Für die Landesebene wären Handlungsfelder beispielsweise:

  • „Bündelung der Anliegen und Interessen der kommunalen Seniorenmitwirkungsstrukturen,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die in der Seniorenpolitik tätig sind,
  • Beteiligung an allen Gesetzesvorhaben und Projekten des jeweiligen Landes, die Relevanz für die Senior*innen haben, wie z. B. Landesregelungen zu Pflege und Krankenhausplanung, Mobilität, Wohnen, Sicherheit sowie Kultur und Bildung (…)“

Die Forderung des DGB nach mehr gesetzlich geregelter Mitwirkung von Senior*innen ist nicht neu. An der Debatte um das Mitwirkungsgesetz in Thüringen 2019 beispielsweise hatte sich auch der Gewerkschaftsbund beteiligt, kritisierte allerdings, dass das Gesetz nicht weit genug gehe.

Wir berichteten vergangenes Jahr in einem Artikel ausführlicher darüber. Senior*innen-Mitwirkungsgesetze gibt es neben Thüringen bislang in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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