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7. Dezember 2019

Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen

Seit Frühjahr war es geplant, nun ist es im Bundestag beschlossen worden: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.

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Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, mit dem sich im Gesundheitswesen nun einiges ändert. Künftig soll es nun möglich sein, dass Ärztinnen und Ärzte sogenannte „Apps“ (Smartphone-Applikationen) auf Rezept verschreiben. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Bereits in den Jahren zuvor haben immer mehr Patient/innen solche Handy-Programme zur Unterstützung genommen. Möglich sind beispielsweise Erinnerungsmeldungen zur Tabletteneinnahme oder Programme für Gymnastikübungen. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesund­heits­wesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, wird Gesundheitsminister Jens Spahn im Ärzteblatt zu dem neuen Gesetz zitiert. Angenommen wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition (CDU/CSU und SPD) gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Die AfD und die FDP haben sich enthalten.

Neben der Möglichkeit von Apps auf Rezept soll auch die
sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ausgebaut werden, welche häufig auch als
„Datenautobahn“ bezeichnet wird. Damit einhergehend werden Apotheken und
Krankenhäuser verpflichtet, sich diesem sicheren Datennetz anzuschließen. Zudem
sieht das Gesetz vor, dass gesammelte Gesundheitsdaten pseudonymisiert an ein
Forschungszentrum zu Forschungszwecken weitergegeben werden können.
Insbesondere der Umgang mit sensiblen Daten und dem Thema Datenschutz führt zu
viel Kritik bei der Opposition: „Es handelt sich um sensible Daten, mit denen
wir sensibel umgehen müssen, verantwortlich umgehen müssen und umsichtig
umgehen müssen. Das, Herr Minister, haben Sie leider nicht getan, und das führt
auch dazu, dass wir diese Debatte in dieser Weise führen müssen“, äußert sich
beispielsweise Maria Klein-Schmeink von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag.

Für die Befürworter/innen des Gesetzes sei dieser Schritt
allerdings vor allem auch eine Chance, die Informationen, die zu einzelnen
Patient/innen vorliegen, für alle behandelnden Personen gleichermaßen
zugänglich zu machen. „Es kann nicht sein, dass Wissen irgendwo vorhanden ist,
aber andere Menschen, die ebenfalls am Patienten arbeiten, im Bereich Pflege,
Heilmittel, Hilfsmittel, gar nicht mitbekommen, was da eigentlich los ist“, argumentiert
beispielsweise Dr. Roy Kühne (CDU) in der Debatte.

Ein weiterer, größerer Streitpunkt am Gesetz ist die Tatsache, dass Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 2 % der Rücklagen in IT-Unternehmen zu investieren, die beispielsweise oben beschriebene Apps entwickeln. Das kritisiert insbesondere Dr. Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist doch ganz klar, dass die Krankenkassen vor allem digitale Anwendungen empfehlen werden, in die sie selbst investiert haben. Es muss aber nur eine Anwendung floppen, und die Versichertengelder sind komplett futsch. Diese Zweckentfremdung von Beiträgen der Versicherten als Spekulationskapital lehnen wir ab.“

Die hier zitierten Beiträge aus der Bundestagsdebatte am 7.11.2019 finden Sie im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (ab Seite 83).

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