Vor über drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen beim Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als „Hartz IV“ – teilweise für verfassungswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr angekündigt. Auch NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) meldet sich nun zu Wort.
Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass harte Sanktionen für Hart IV-Empfänger/innen um über 30% verfassungswidrig seien. Solche Leistungskürzungen erwarten Beziehende beispielsweise bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten, die im Gesetz verankert sind. Dabei geht es zum Beispiel um unzureichende Bewerbungen oder das Versäumnis von Jobcenter-Terminen. In der Verkündung des Urteils aus Karlsruhe am 5. November 2019 heißt es jedoch: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, eine Sanktion von über 30% sei verfassungswidrig. Bundesarbeitsminister Heil, der ein Gesetz für 2020 ankündigte, stellte noch im November klar, dass es keine höheren Sanktionen mehr geben werde. „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, heißt es laut Spiegel in einer Mitteilung des Ministeriums.
Das Urteil des Verfassungsgerichtes war von vielen Kritiker/innen des Sanktionssystems begrüßt worden. Auch Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni spricht in einer Pressemitteilung von einem großen Gewinn für viele Bürger/innen. Das Urteil sei richtungsweisend und „öffnet den Weg für die Gesetzesänderung, die schon so lange dringend erforderlich ist.“
Im Februar meldet sich nun auch CDU-Politiker und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann zu Wort. Zusammen mit anderen Parteimitgliedern spricht er sich weiter für Sanktionsregelungen aus, im Extremfall auch für eine vollständige Leistungskürzung. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält“, heißt es in einer Pressemitteilung. Insbesondere bei Linken und Grünen stoßen die Äußerungen auf Kritik. „Minister Laumann will mit dieser Initiative das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aushöhlen, um weiterhin Menschen mit Obdachlosigkeit und Existenzvernichtung erpressen zu können. So sollen Hartz IV-Beziehende in miese und prekäre Jobs gezwungen werden“, äußert sich beispielsweise Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linken, auf der Internetseite der Partei.
Bei Problemen mit Sanktionsregelungen der Jobcenter bietet die Bürgerbeauftragte Samadoni auch Hilfe an. „Bei Problemen stehen meine Mitarbeiter*innen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Samadoni in ihrer Pressemitteilung.