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31. Juli 2018

Dynamisierung von Pflegekosten

Die bisherigen Instrumente der 1995 eingeführten Pflegeversicherung scheinen nicht ausgereicht zu haben: Pflegebedürftige Menschen müssten im Durchschnitt umgerechnet ein Fünftel ihrer anfallender Kosten selbst tragen. Auch die Dynamisierungsregel vom Jahr 2008 greife zu kurz. Eine Orientierung an der Inflationsrate im Drei-Jahres-Rhythmus lasse die Kosten außer acht, die im Pflegesektor gut zwei Drittel ausmachen würden: die Personalkosten.

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Damit Bedürftige nicht weiterhin einen hohen Eigenanteil zahlen müssen, fordern Interessenverbände eine Dynamisierung der Pflegekosten. Das Vorhaben, Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen, wie der Schwarz-Rote Koalitionsvertrag von März 2018 festhält, müsse dazu bestimmte Punkte berücksichtigen. So solle die Dynamisierung  anhand von Inflation jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit dieser Kostenentwicklung standzuhalten. Daneben sei die Lohnkostenentwicklung entscheidend, da sie mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmache. Außerdem müsse der seit 1995 bereits entstandene Kaufkraftverlust unmittelbar durch eine einmalige Anpassung ausgeglichen werden, da mangelnde Dynamisierung Pflegebedürftige schon viel Geld gekostet habe.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen (§ 118 SGB XI)

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