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21. April 2020

E-Patientenakte auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für die elektronische Patientenakte (ePA), die als Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Januar 2021 kommen soll. Kritiker/innen vermissen den Schutz sensibler Daten.

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Seit Jahren gibt es eine Diskussion über die Einführung einer elektronischen Patientenakte. Dabei soll für Patient/innen eine elektronische Kartei angelegt werden, auf der beispielsweise Befunde gespeichert werden können. So könnten zum Beispiel mehrfache Voruntersuchungen überflüssig werden, da alle behandelnden Ärzt*innen über die Versichertenkarte auf die E-Patientenakte zugreifen können.

„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Pressemitteilung zu dem aktuellen Gesetzentwurf. Das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ soll nach Vorstellung der Bundesregierung im Herbst in Kraft treten. Doch wie viel Patientendaten-Schutz steckt in dem Gesetz?

Ärzt/innen sehen das Gesetz im Hinblick auf den Schutz sensibler Daten jedenfalls teilweise kritisch, wie im Deutschlandfunk berichtet wird. „Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Und vor allem eins, es muss einfach geklärt sein: Wie wird diese Verbindung gesichert? Wer übernimmt dafür die Verantwortung?“, wird dort Kai Peter Schlegel, niedergelassener Facharzt für Urologie, zitiert. Man könne den speziellen Anschluss an das notwendige Gematik-Netz gar nicht installieren, „ohne diesen Weg in unser Intranet, wo die Dateien an sich sicher sind, freizugeben. Und letztlich ist eine Arztpraxis mit Sicherheit leicht zu knacken für jemanden, den das interessiert.“ Ärzt/innen, die die elektronischen Patienakten nutzen, sollen dafür honoriert werden. Honorarkürzungen solle es nach Spahn allerdings bei Nicht-Benutzung auch geben.

Für die Patient/innen soll die Nutzung solcher elektronischen Akten zunächst freiwillig sein. Die Versicherten sollen auch darüber entscheiden können, welche Daten in die ePA aufgenommen werden sollen und welche nicht. Die Daten können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel übernommen werden. Ab 2023 sollen Versicherte dann die Möglichkeit bekommen, ihre anonymisierten Daten für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen. Befürworter/innen der elektronischen Patientenakten erhoffen sich dadurch wichtige Erkenntnisse. Zum Beispiel kann leichter statistisch erfasst werden, welche Krankheiten mit besonderer Häufigkeit mit anderen (Vor-)Erkrankungen zusammenfallen.

Das voraussichtlich im Herbst durch den Bundestag bestätigte Gesetz könnte im Januar 2021 umgesetzt werden. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig. Damit hat das Bundeskabinett den Weg für die ePA mit dem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium frei gemacht. Eine Zusammenfassung der vorgesehenen Regelungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, wo Sie auch den Gesetzentwurf im Wortlaut herunterladen können.

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