Trotz der finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegereform 2016 und 2017 tragen Pflegebedürftige und deren Angehörige noch einen hohen Eigenanteil der Pflegekosten – im ambulanten und stationären Bereich liegt dieser bei fast 50%. Die Reformen scheinen nicht ausgereicht zu haben, die Kaufkraft der Pflegebedürftigen sinke stetig.
ab 01.01.2016
- der Anspruch auf persönliche Beratung
- der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Pflegeanspruch unabhängig von Natur der Erkrankung (physisch/psychisch)
- die Anpassung der Rahmenverträge ihrer Leistungen: unter anderem die Ausstattung des Personals
- eine Neuerung im Bereich Pflegeschlüssel und Personalsätze
ab 01.01.2017
- neues System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit: (Alte) Pflegestufen I, II und III wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt
Zum Pflegestärkungsgesetz II finden Sie auf diesem Portal mehrere Beiträge. Es sind online auch weitere Übersichten zu finden, wie diese.
Während das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium Bedürftige, Angehörige und Angestellte entlastet hat, ist das Ergebnis für die Interessenverbände der Pflegebedürftigen noch nicht zufriedenstellend. Sie fordern eine jährlich-automatische Anpassung der Pflegeleistungen – eine Dynamisierung – da sich auch die Pflegekosten jedes Jahr änderten beziehungsweise anstiegen. Dies liege vor Allem an der positiven Lohnentwicklung für Pflegekräfte, welche aber im Rückschluss die Kaufkraft Pflegebedürftiger mindere: Diese müssten die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Laut Barmer Pflegereport 2017 können sich diese für stationäre Leistungen zusammen mit Verpflegung und Investitionskosten auf durchschnittlich über 27.000 Euro im Jahr belaufen. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden“, sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigen-Verbände. „Deswegen fordern wir, dass Pflege wieder bezahlbar wird“.