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5. Juli 2023

BISS: Beratungshotline für Entschädigungszahlungen ausgelaufen

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. hat jahrelang Menschen beraten, die als Betroffene der ehemaligen §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen hatten. Zwar wurde die Entschädigungsfrist bis 2027 verlängert, die Beratungshotline 0800 175 2017 wird jedoch nicht weiter gefördert.

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„Die Verlängerung der Entschädigungsfrist hat uns hoffen lassen, durch eine erneute Förderung unserer Beratungshotline über den 31. Juli 2022 hinaus, mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen“, lässt sich Andreas Kringe, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V., im April in einer Pressemitteilung zitieren. Obwohl die Entschädigungsfrist bis zum 31. Juli 2027 verlängert wurde, ist die Förderung der BISS-Beratungshotline ausgelaufen. Die Hotline wurde dadurch zum 31. Mai 2023 abgeschaltet.

Betroffene werden auch nach dem 31. Juli 2022 durch BISS weiter beraten, wenn ihre Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren. Erst im März 2023 ist das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Allerdings heißt das nicht, dass Betroffene nunmehr ohne Ansprechpartner*innen dastehen: „Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden“, erklärt der BISS-Geschäftsstellenleiter Jan Bockemühl. „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll. Wir wissen alle Antragsstellenden dort in guten Händen“.

Hintergrund: In beiden ehemaligen deutschen Staaten wurden schwule Männer strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 werden Betroffene rehabilitiert. Mehr dazu können Sie diesem Beitrag entnehmen.

BISS e.V. empfiehlt folgende Stelle für neue Anliegen und Beratungsbedarf:

  • Bundesamt für Justiz
  • Rehabilitierung
  • 53094 Bonn
  • Telefon: 0228 99 410-40
  • Fax: 0228 410-5050

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