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1. November 2021

Politische Teilhabe älterer Menschen

In einem Positionspapier fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) das Recht für ältere Menschen, sich am politischen und gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Zudem ruft der Verband Ältere dazu auf, sich einzumischen.

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„Mitentscheiden und Mitgestalten“ heißt die neue Publikation, die die BAGSO veröffentlicht hat und die hier heruntergeladen werden kann (bzw. hier als Direktlink). In dem 10-seitigen Positionspapier argumentiert die BAGSO, dass Zusammenschlüsse von Senior*innen auf kommunaler Ebene „die besten Anwältinnen und Anwälte in eigener Sache“ seien. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass das Alter vielseitig und vielfältig ist und auch die Interessen von 60-jährigen und 100-jährigen unterschiedlich sind.

Um Formen der Beteiligung umsetzen zu können, brauche es allerdings entsprechende Strukturen. „Alle älteren und alten Menschen müssen das Recht haben mitzureden, mitzuentscheiden und mitzugestalten“, heißt es in der Veröffentlichung. „Die Übernahme von politischen Ämtern und konkreten politischen Gestaltungsaufgaben auch durch Ältere muss gewollt und möglich sein.“ Gleichzeitig appelliert die Arbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an die älteren Menschen, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.

Zusammenschlüsse, die sich gesellschaftlich und politisch aus und für Senior*innen zusammenfinden, werden auch als Senior*innenvertretungen bezeichnet. „Sie nehmen die Perspektive der Älteren ein, bündeln deren Interessen und beraten Politik und Verwaltung in seniorenrelevanten Fragen. Sie fordern ältere Menschen dazu auf, innerhalb und außerhalb von Kommunen, Institutionen und Organisationen Verantwortung zu übernehmen“, beschreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft die Bezeichnung. Zu solchen Senior*innenvertretungen können insbesondere die Senior*innenräte in vielen Kommunen gezählt werden. Bundesweit gibt es nach BAGSO-Angaben derzeit etwa 1.300 kommunale Senior*innenvertretungen.

Die BAGSO setzt sich für eine verbindliche Regelung von Senior*innenvertretungen auf Landesebene ein. Ob dies durch Senior*innen-Mitwirkungsgesetze (beispielsweise in Thüringen oder Hamburg) oder durch Gemeindeordnungen der Länder geschieht, sei nicht entscheidend. Wichtig sei vor allem, dass es verankerte Anhörungsrechte der Senior*innenvertretungen gibt. Außerdem fordert die BAGSO die Landesregierungen auf, Zusammenschlüsse von Senior*innenvertretungen auf Landesebene (z.B. als Landessenior*innenrat) zu fördern.

Als Positivbeispiele für eine Vernetzung von Akteur*innen der Senior*innenpolitik werden in dem Positionspapier die Altenparlamente in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genannt. „Mit diesem Instrument gelingt es den Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenorganisationen und -vertretungen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Kirchen, den Blick der politisch Verantwortlichen auf aktuelle seniorenpolitische Themen zu lenken. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu wichtigen Entscheidungen der Landesregierungen und -parlamente beigetragen“, begrüßt die BAGSO. „Altenparlamente können so eine wichtige Ergänzung von Seniorenorganisationen und -vertretungen sein.“

Das Altenparlament in Schleswig-Holstein kommt jährlich zusammen. Die letzte Sitzung fand im vergangenen Monat statt. Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) begleitet den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) wissenschaftlich und analysiert regelmäßig die Beschlüsse der vergangenen Altenparlamente und ihre möglichen politischen Folgen. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments des Jahres 2018 erschienen, mehr dazu können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

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