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24. Februar 2019

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

„wir pflegen e.V.“ hat kürzlich ein Positionspapier mit dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ veröffentlicht. Für mehr zeitliche und finanzielle Flexilibität fordert der Verein darin ein „Vereinbarkeitsbudget“.

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Das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ sei besonders bedeutsam, da 94 Prozent der Erwerbstätigen im Falle eines Pflegefalls in der Familie weiter arbeiten wollen würden. „Die Angehörigenpflege ist in den meisten Fällen ein zeitlich langer Prozess der häufig mit psychischen, körperlichen und sozialen Folgen einhergeht.“, heißt es in dem 17-seitigen Positionspapier des Vereins „wir pflegen“.

Da geltende Regelungen zu Pflegezeiten nicht ausreichten, um eine zeitliche und finanzielle Flexibilität wirklich zu ermöglichen, schlägt „wir pflegen“ ein Vereinbarkeitsbudget vor. Dieses soll einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten abdecken, welcher sowohl längere Auszeiten, als auch mehrere kürzere ermöglichen soll. 12 Monate soll dabei maximal als Vollfreistellung möglich sein. Zusätzlich sollen jährlich 20 Tage zur kurzfristigen Arbeitsfreistellung geltend gemacht werden können, was mit häufig auftretenden spontanen Verschlechterungen begründet wird.

Zu den zeitlichen Verbesserungen beinhaltet der Vorschlag des Vereinbarkeitsbudget auch finanzielle: In Anlehnung an das Elterngeld sollen auch im Pflegefall für maximal 36 Monate ein Anspruch auf Lohnersatz von mindestens 65 Prozent bestehen. Anspruchsberechtigt sollen alle Beschäftigten sein, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Verwandschaftsgrad als Voraussetzung soll nicht vorliegen müssen. Dadurch soll es auch für Freund/innen oder Nachbar/innen einfacher sein, sich in Pflegefällen zu kümmern.

Das Vereinbarkeitsbudget sei ein längerfristiger politischer Vorschlag, der Verein macht jedoch auch Vorschläge für erste mögliche politische Schritte. Dazu gehören beispielsweise die Ausweitung der Pflegezeiten oder die Erweiterung der kurzfristigen Arbeitsverhinderung von 10 auf 20 Tage.

Eine Zusammenfassung des Positionspapiers finden Sie hier.

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