Wir berichteten bereits vergangenen Monat über das sogenannte Entlastungspaket, dass die Ampelkoalition vor dem Hintergrund steigender Energiekosten auf den Weg gebracht hatte. Nun ist das Gesetz durch den Bundestag bestätigt worden. Senior*innenvertretungen wiederholen ihre Kritik: Ältere seien von den Maßnahmen ausgeschlossen.
Am 13. Mai 2022 wurden die Entlastungspakete der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Parlament verabschiedet. Das erste Paket hatte der Koalitionsausschuss bereits im Februar beschlossen, es beinhaltet unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss und den Wegfall der EEG-Umlage. Derzeit noch stärker in der öffentlichen Debatte ist jedoch das zweite Entlastungspaket, dass der Koalitionsausschuss im März beschlossen hatte. Es beinhaltet unter anderem das 9-Euro-Ticket, eine Energiepauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Einmalzahlungen für Sozialleistungsbeziehende.
Bereits als die Koalition die Maßnahmen vorgelegt hatte, gab es Kritik – auch und vor allem von Senior*innenverbänden. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) als größtem senior*innenpolitischen Dachverband in Deutschland hieß es dazu: „Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“.
Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass die Energiepauschale nur Erwerbstätigen zugutekomme. Damit würden Rentenbezieher*innen mit den hohen Energiekosten allein gelassen. „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht“, heißt es in einer aktualisierten Pressemitteilung der BAGSO kurz vor der Abstimmung im Bundestag. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“. Die Anmerkungen seien in Form eines Briefes dem Finanzausschuss übermittelt worden. Die Kritik führte bislang allerdings offensichtlich noch nicht zum Umdenken der Mehrheit der Abgeordneten.
Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in einer Übersicht.