Bislang wurden die Anträge für die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmelder für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen abgelehnt. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der die Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchmelder übernehmen müssen.
Da gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen den Alarmton herkömmlicher Rauchmelder nicht wahrnehmen können, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt. Anstelle eines Warntons geben diese ein Lichtsignal oder Vibrationen von sich, um vor Gefahren zu warnen. Leider sind derartige Geräte im Vergleich zu normalen sehr teuer. Die Preise belaufen sich zwischen 200 und 500 €, wohingegen einfache Gerate ab ca. 5€ zu haben sind.
Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Annahme beschlossen, dass Rauchmelder dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit und dem selbstständigen Wohnen dienen. El Samadoni, der Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, rät Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Ausstattung mit einem Rauchmelder für Gehörlose zu stellen. Personen, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt worden, wird geraten einen neuen Antrag zu stellen.
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