Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.
In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.
„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.