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30. Januar 2017

Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Evaluation vor. Ein Ergebnis der Evaluation ist, dass das AGG reformiert werden sollte.

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Ziel der Reformen sollte sein, noch bestehende Schutzlücken im AGG zu schließen. Dies betrifft z.B.

  • die notwendige Ausweitung der Fristen von zwei auf sechs Monate, innerhalb derer betroffene Menschen Ansprüche geltend machen können sowie
  • Verbände, die die Möglichkeit erhalten sollten, Betroffene vor Gericht zu vertreten.

Außerhalb des AGG findet sich ebenfalls unzureichender Schutz vor Diskriminierung, in der Evaluation wird auch auf Altersdiskriminierung eingegangen. Weitere zentrale Forderungen:

  • Schutz bei sexueller Belästigung stärken
  • Angemessene Vorkehrungen: Barrierefreiheit stärken
  • Schutz bei Fremdpersonaleinsatz im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen sichern
  • Konkretisierung von Haftungsbestimmungen bei Dreieckskonstellationen im Arbeits- und Zivilrecht

Die gesamte Evaluation kann hier heruntergeladen bzw. bestellt werden.

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