Momentan sind in Schleswig-Holstein über 50.000 Menschen aufgrund Alters, Krankheit oder Behinderung auf die Hilfe einer rechtlichen Betreuung angewiesen. Diese Hilfe wird etwa zur Hälfte von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern geleistet. Die schleswig-holsteinischen Betreuungsvereine leisten auf diesem Gebiet hervorragende Arbeit. Das Justizministerium hat die finanzielle Unterstützung zum 1. Oktober 2013 vom Sozialministerium übernommen. Es ist geplant, die bisherige Förderung ab 2014 aufzustocken.
Justizministerin Anke Spoorendonk hat am 4. November anlässlich der Auftaktveranstaltung des Projektes zur „Förderung rechtlicher Vorsorge in Schleswig-Holstein“ die Wichtigkeit von ehrenamtlicher Betreuung und Vorsorgevollmachten betont. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Projekt „Förderung rechtlicher Vorsorge in Schleswig-Holstein“, das der Ausbildung sogenannter Vorsorgelotsen dient. Dabei werden ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger geschult, um in der Folge – unterstützt durch den örtlichen Betreuungsverein – über Vorsorgevollmachten zu informieren. Das Land fördert das Projekt „Förderung rechtlicher Vorsorge in Schleswig-Holstein“ mit Investitionsmitteln in Höhe von 86.000,- Euro. Schleswig-Holstein liegt 2013 bei den neu eingetragenen Vorsorgevollmachten bezogen auf die Einwohnerzahl der Länder bundesweit an zweiter Stelle: Der Bundesschnitt liegt bei 40 Vorsorgevollmachten pro 10.000 Einwohner, in Schleswig-Holstein sind es 71 Vorsorgevollmachten.
Weitere Informationen unter:
www.schleswig-holstein.de/MJKE/DE/Justiz/DasIstIhrRecht/DasIstIhrRecht_node.html