Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 geht es um die Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Konkreter wurde der Abbruch der künstlichen Ernährung verhandelt.
Die Situation des Abbruches muss laut dem BGH in einer Patientenverfügung präzise beschrieben werden, z.B. kann dies durch die Benennung von ärztlichen Maßnahmen oder einer bestimmten Behandlungssituation erfolgen.
Sind die Angaben nicht konkret genug, kann es auf die durch die Vorsorgevollmacht ermächtigte Person ankommen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Patient/in vorliegt. Aber auch in der Vollmacht muss die Entscheidungskompetenz klar beschrieben sein.
Online können Sie eine Zusammenfassung des Beschlusses sowie den entsprechenden Volltext nachlesen.