Wer einen hohen Grad der Behinderung hat, kann früher in Altersrente gehen. Wie der Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein in einer aktuellen Meldung allerdings erklärt, handelt es sich bei dem Gedanken, umso höher der GdB ist, umso früher ist auch die Rente möglich, um einen Mythos.
Der SoVD tritt als Sozialverband nach eigenen Angaben für soziale Gerechtigkeit ein. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Verbands ist die Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In einem Beitrag des SoVD Schleswig-Holstein vom 11. März 2021 klärt der Verband mit einem Irrtum auf:
„Denn immer noch haben viele Menschen mit Behinderung die Vorstellung, dass ein besonders hoher GdB den Zeitpunkt des Rentenbeginns nach vorn zieht. Das kann man so aber nicht stehen lassen“, kommentiert die Organisation auf ihrer Internetseite.
Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung können – soweit stimmt die Annahme – zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen als ihre Kolleg*innen ohne oder mit einem niedrigeren GdB. Allerdings ist hierbei nur die Schwelle von 50 Prozent entscheidend, da man ab diesem Grad der Behinderung in Deutschland als schwerbehindert gilt: „Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet also allen Menschen die gleichen Bedingungen. Ein GdB von 100 bringt Sie nicht näher an die Rente als die knapp erreichte 50“, heißt es in dem SoVD-Artikel. Betroffene können dann zwei Jahre vor der Regelaltersrente abschlagsfrei die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen.
In der Sozialberatung des Verbands falle dennoch immer wieder der Satz: ‚Ein Kollege von mir ist aber noch früher in Rente gegangen. Und das konnte er wegen einer Behinderung, also muss die Höhe von den Prozenten ja doch eine Rolle spielen!‘ – Dazu erklärt der SoVD Schleswig-Holstein, dass es auch möglich sei, eher als die bereits genannten zwei Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand zu treten. Möglich sind bis zu fünf Jahren vorher, allerdings ist das nicht abschlagsfrei möglich. So nimmt man dabei eine Rentenkürzung um 0,3 Prozent pro Jahr in Kauf. Mit der Höhe des GdB (solange dieser über 50 Prozent ist) habe das jedoch nichts zu tun.