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20. Oktober 2019

Gehörlosengeld

Die Grünen in Bayern haben erneut einen Anlauf unternommen, ein Gehörlosengeld ähnlich dem Blindengeld durchzusetzen. Nur 6 von 16 Bundesländern in Deutschland zahlen bislang überhaupt Gehörlosengeld.

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Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in Bayern fordert die Landesregierung auf, ein Gehörlosengeld entsprechend dem Blindengeld einzuführen. Ziel sei, „dauerhaft chancenausgleichende Leistungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zu verankern“, wird die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Celina, im Ärzteblatt zitiert. Konkret wolle man das Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterentwickeln. In Bayern liegt das Blindengeld für Sehbehinderte mit einer maximalen Sehkraft von 2 % zurzeit bei monatlich 629 Euro. Die CSU solle nun endlich das Jahre alte Versprechen einer Einführung umsetzen, auch die Freien Wähler, die seit der letzten Landtagswahl den Koalitionspartner stellen, seien in der Opposition dafür gewesen.

Gehörlosengeld ist Ländersache, sodass die jeweiligen Länder ein Gehörlosengeld einfach im Landesrecht verankern können. Das führt dazu, dass die Situation für Gehörlose in Deutschland sehr unterschiedlich ist: In 10 der 16 Bundesländer wird gar kein Gehörlosengeld gezahlt, darunter auch Schleswig-Holstein, wo allerdings taubblinde Menschen monatlich 400 Euro bekommen. Gehörlosengeld gibt es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und neuerdings auch in Thüringen. Doch auch hier sind die Beträge sehr unterschiedlich: Während in Berlin knapp 150 Euro im Monat gezahlt werden, sind es in Sachsen-Anhalt beispielsweise nur 41 Euro.

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