Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.
Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen – das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.
Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.